Berufsbild der Hebamme

Eine Hebamme begleitet und betreut Frauen mit ihrem Partner/ihrer Familie in der Zeit der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit. Sie ist befähigt, eine normale Geburt zu leiten, Komplikationen frühzeitig zu erkennen, das Neugeborene zu versorgen, und den Wochenbettverlauf zu überwachen.

Dies ist das Ausbildungsziel nach § 5 des Hebammengesetzes (HebG ).

 

Eine Besonderheit des Berufes ist, dass Hebammen in diesem Bereich per Gesetz, eigenverantwortlich z.B. in eigener Praxis, ohne ärztliche Aufsicht arbeiten können, sofern Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett normal verlaufen (§4 HebG ). Wenn Komplikationen abzusehen sind, arbeiten sie eng mit Ärzten oder anderen Berufgruppen zusammen.

 

Darüber hinaus betreut, begleitet und berät die Hebamme Frauen und ihre Familien durch eine Vielzahl weiterer Angebote wie z.B. Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungs- und Säuglingspflegekurse, Elternschulprojekte, Stillberatung, Babymassage, Rückbildungsgymnastik und vieles mehr.

Hebammen können im Anstelllungsverhältniss in Krankenhäusern arbeiten, z.B. im Kreißsaal, auf Mutter-Kind- bzw. Wochenstationen oder auf Schwangerenstationen. Häufig arbeiten sie auch freiberuflich z.B.in der Wochenbettbetreuung der Familien zu Hause, in Hebammenpraxen oder in Geburtshäusern.

 

In der Phase des Übergangs zur Elternschaft stehen Hebammen Mutter und Kind und der Familie zur Seite. Schwangerschaft und Geburt sind nicht nur medizinische Ereignisse, häufig werden sie als existenzielle Umbruchsituationen erlebt. Aufgabe und Anliegen von Hebammen ist es deshalb - neben der geburtshilflichen- fachlichen Betreuung - Familien dabei zu unterstützen, diesen Übergang und die damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen zu meistern.