Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
    Gesundheitliche Eignung (Attest),
  • augenärztliches Attest mit Nachweis des normalen
  • beidäugigen Einfachsehens.

Schulbildung:

  • Abitur oder Realschulabschluss,
  • gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
  • oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.