Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)

Alles im Überblick

Plätze verfügbar

Dauer
3 Jahre
Bewerbungszeitraum
offen
Beginn
01.10.2024
Vergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.367 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.428 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.524 Euro
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Mit dem Ziel der bestmöglichen Patientenversorgung arbeiten in einem Operationssaal unterschiedliche Berufsgruppen als Team zusammen. Um die hoch qualifizierte und überaus verantwortungsvolle Tätigkeit der ATA professionell und fachgerecht durchführen zu können, erlangen die ATA-Auszubildenden das hierfür notwendige organisatorische, pflegerische und technische Fachwissen im Rahmen einer dreijährigen Berufsausbildung.

Die Arbeit der ATA besteht in der Vorbereitung und Koordination aller Arbeitsabläufe, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Narkose stehen. Dies beinhaltet die Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkose- und Überwachungsgeräte, anderer in der Anästhesie eingesetzten Geräte und der benötigten Medikamente.

Zum breitgefächerten und sehr verantwortungsvollen Aufgabenbereich der ATA zählen außerdem

  • die fachkundige Betreuung der Patient:innen unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation während ihres Aufenthalts in der Anästhesieabteilung sowie im Aufwachraum
  • die selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe in der Anästhesieabteilung und ihrer Einsatzgebiete in Kooperation mit Ärzt:innen und Pflegepersonal
  • die Vor- und Nachbereitung der Anästhesiearbeitsplätze
  • die Vorbereitung und Assistenz bei verschiedenen Narkoseverfahren einschließlich der
  • die Bereitstellung der benötigten Instrumente, Geräte, Medikamente und des Verbrauchsmaterials
  • die prä-, intra- und postnarkotische Assistenz in den unterschiedlichen Fachbereichen
  • die selbstständige Durchführung der Narkose- bzw. Patientendokumentation und weiterer
  • administrativer Aufgaben

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach dem Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) vom 04.11.2020. Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer schriftlichen, einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab. Zur Sicherung der Qualität in der theoretischen und praktischen Ausbildung hat das Universitätsklinikum Heidelberg die „Regelungsvereinbarung zur Ausbildungsqualität in der ATA-Ausbildung“ abgeschlossen. 

Theoretische Ausbildung 

Die theoretische Ausbildung umfasst 2.100 Stunden und ist nach 8 Kompetenzschwerpunkten gegliedert:

1. Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen (880 Stunden)

2. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen (340 Stunden)

3. Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten (120 Stunden)

4. Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen (120 Stunden)

5. Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten (140 Stunden)

6. Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren (120 Stunden)

7. In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln (40 Stunden)

8. Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten (140 Stunden)

9. Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte (200 Stunden)

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung sind mindestens 2.500 Stunden in verschiedenen Einsatzgebieten zu absolvieren:

1. Pflichteinsätze in der Anästhesie: Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie, Gynäkologie oder Urologie, Ambulanter Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis), Aufwacheinheit

2. Wahlpflichteinsätze in der Anästhesie nach Vorgaben der ATA-Schule: Thoraxchirurgie, Neurochirurgie, HNO, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Gefäßchirurgie, u.a.

3. Pflichteinsätze in Funktions- und Versorgungsbereichen: Pflegepraktikum, zentrale Sterilgutversorgungsabteilung, Operationsdienst, Schmerzambulanz/Schmerzdienst, Notaufnahme und Ambulanz, Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) 

Ausbildungsbeginn, Voraussetzungen, Bewerbung

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

  • Realschulabschluss oder höhere abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder der abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Teamfähigkeit, manuelle Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für den Beruf der ATA. Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen ein Praktikum in einer Anästhesieabteilung eines Krankenhauses. Der Nachweis über ein Praktikum sollte der Bewerbung beiliegen. 

Bewerbungen können per Post oder E-Mail mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis oder das aktuelle (Halb-)Jahreszeugnis (Kopie)
  • Nachweis über bereits absolvierte Ausbildungen
  • Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über bisherige Tätigkeiten und Praktika (Kopie)
  • Bei Bewerber:innen, die den Schulabschluss im Ausland erworben haben: Einschätzung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart
  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, falls nötig

Sollten Sie in die engere Auswahl aufgenommen werden, laden wir Sie zum Vorstellungsgespräch ein. 

Wird die Zusage für einen Ausbildungsplatz erteilt, müssen noch folgende Nachweise erbracht werden:

  • gesundheitliche Eignung und Nachweis der Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Pertussis (Formular wird mit der Zusage zugeschickt
  • polizeiliches Führungszeugnis

Vereinbarungen zur Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Universitätsklinikum Heidelberg. Grundlage für den Ausbildungsvertrag ist der Tarifvertrag. 

Die Ausbildungsvergütung am Universitätsklinikum Heidelberg beträgt (Stand 01.01.2021):

  • Ausbildungsjahr: 1.367 Euro
  • Ausbildungsjahr: 1.428 Euro
  • Ausbildungsjahr: 1.524 Euro

Hinzu kommen die betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld). Dienstkleidung, Arbeitsschuhe sowie ein iPad werden gestellt. Sie können ein Job-Ticket oder ein MAXX-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr beantragen; dauert die Fahrt zum Wohnort der Eltern, des Ehegatten oder Erziehungsberechtigten mindestens 1,5 Stunden, erstatten wir Ihnen einmal im Monat die Fahrkosten. 

Urlaub
30 Tage/Jahr 

Wohnraum
Zimmer mit unterschiedlicher Größe und Ausstattung stehen in Personalwohnheimen in Heidelberg-Neuenheim (Campus Neuenheimer Feld) und Heidelberg-Schlierbach (Orthopädische Universitätsklinik) zur Verfügung. In Neuenheim liegen die Mietpreise  zwischen 175 und 239 €/ Monat, in Schlierbach zwischen 295 und 302 €/Monat. (Stand Januar 2024)

Perspektiven

Übernahmegarantie nach Tarifvertrag am Universitätsklinikum Heidelberg 

ATA-Auszubildende mit einem Notendurchschnitt der drei Abschlussnoten von besser als 3,4 werden nach bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis oder auf Wunsch der Auszubildenden bis zu sechs Wochen später in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die übrigen Auszubildenden (schlechter als 3,4) werden für die Dauer von einem Jahr in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit übernommen.

Alles im Überblick

Plätze verfügbar

Dauer
3 Jahre
Bewerbungszeitraum
offen
Beginn
01.10.2024
Vergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.367 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.428 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.524 Euro
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