Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege
- Plätze verfügbar
- Fortbildung
- 21.11.2024
Für Kliniken besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung eines Entlassmanagements. Versorgungsbrüche lassen sich nur vermeiden, wenn Versorgungsbedarfe der Patienten frühzeitig (mit Beginn der stationären Aufnahme) ermittelt werden, um die nachstationäre Versorgung den Bedürfnissen der Patienten entsprechend organisieren und koordinieren zu können.
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