Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)

Alles im Überblick

Keine Plätze verfügbar

Dauer
3 Jahre
Bewerbungszeitraum
Für 2025 können Sie sich noch für die Warteliste bewerben
Beginn
01.04.2025
Vergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.367 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.428 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.524 Euro

Die Entwicklung neuerer Operationsverfahren, die komplexer werdende Patientenversorgung im OP sowie der technische Fortschritt haben dazu geführt, dass für den Operationsdienst hochqualifiziertes Personal erforderlich wurde. In den 1990-er Jahren wurde daraufhin in Deutschland die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) eingeführt.

OTA arbeiten überwiegend im Operationsdienst in Krankenhäusern. Weitere Arbeitsplätze gibt es in ambulanten Operationszentren sowie in Notfallambulanzen und Endoskopieabteilungen in Krankenhäusern. OTA kennen den Operationsablauf wie die Chirurgen selbst. Sie instrumentieren während einer Operation, bereiten alle medizinischen Geräte vor, richten die Instrumente und reichen sie an. Zudem haben OTA die Aufgabe, zusätzliche Geräte, Instrumente oder andere benötigte Medizinprodukte bereitzustellen, Untersuchungsmaterial entgegenzunehmen sowie Kollegen beim Instrumentieren in Pausen abzulösen.

Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Kompetenzbereich 1: Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen (880Std.)
  • Kompetenzbereich 2: Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen (340 Std.)
  • Kompetenzbereich 3: Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten (120 Std.)
  • Kompetenzbereich 4: Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen ( lebenslanges Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen (120 Std.)
  • Kompetenzbereich 5: Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten (140 Std.)
  • Kompetenzbereich 6: Mit Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren (120 Std.)
  • Kompetenzbereich 7: In lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln (40 Std.)
  • Kompetenzbereich 8: Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten (140 Std.)
  • Freie Verteilung auf die Kompetenzschwerpunkte (200 Std.) 

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung müssen die Auszubildenden mindestens 2.500 Stunden in verschiedenen Einsatzgebieten absolvieren:

  • Pflicht-OP-Einsätze: Viszerale Chirurgie, Traumatologie oder Orthopädie, Gynäkologie oder Urologie, Ambulantes Operieren
  • Wahleinsätze nach Vorgaben der OTA-Schule: Gefäßchirurgie, Augenchirurgie, HNO, Thoraxchirurgie, Neurochirurgie und andere
  • Weitere Pflichteinsätze: Ambulanz/Notfallaufnahme, Zentralsterilisation, Interventionelle Funktionseinheit (Endoskopie, Herzkatheterlabor, u.a.), Anästhesie, Pflege

Ausbildungsbeginn, Voraussetzungen, Bewerbung

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige oder höhere abgeschlossene Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder der abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Teamfähigkeit, manuelle Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für den Beruf der OTA. Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen ein Praktikum im OP eines Krankenhauses. Der Nachweis über ein OP-Praktikum sollte der Bewerbung beiliegen.

Bewerbung

Bewerbungen können per Post oder E-Mail mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis oder das aktuelle (Halb-)Jahreszeugnis (Kopie)
  • Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über bisherige Tätigkeiten und Praktika (Kopie)
  • Bei Bewerber:innen, die den Schulabschluss im Ausland erworben haben: Einschätzung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart
  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, falls nötig

Sollten Sie in die engere Auswahl aufgenommen werden, laden wir Sie zum Vorstellungsgespräch ein.
 

Wird die Zusage für einen Ausbildungsplatz erteilt, müssen noch folgende Nachweise erbracht werden:

  • gesundheitliche Eignung und Nachweis der Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Pertussis (Formular wird mit der Zusage zugeschickt)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Vereinbarungen zur Ausbildung

Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Universitätsklinikum Heidelberg oder einem kooperierenden Krankenhaus geschlossen. Grundlage für den Ausbildungsvertrag ist der Tarifvertrag. Die Ausbildungsvergütung am Universitätsklinikum Heidelberg beträgt (Stand 01.01.2021):

1. Ausbildungsjahr: 1.367 Euro

2. Ausbildungsjahr: 1.428 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.524 Euro

Hinzu kommen die betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld). Dienstkleidung, Arbeitsschuhe sowie ein iPad werden gestellt. Sie können ein Job-Ticket oder ein MAXX-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr beantragen; dauert die Fahrt zum Wohnort der Eltern, des Ehegatten oder Erziehungsberechtigten mindestens 1,5 Stunden, erstatten wir Ihnen einmal im Monat die Fahrkosten.

Urlaub: 30 Tage/Jahr

Wohnraum: Zimmer mit unterschiedlicher Größe und Ausstattung stehen in Personalwohnheimen in Heidelberg-Neuenheim (Campus Neuenheimer Feld) und Heidelberg-Schlierbach (Orthopädische Universitätsklinik) zur Verfügung. In Neuenheim liegen die Mietpreise  zwischen 175 und 239 €/ Monat, in Schlierbach zwischen 295 und 302 €/Monat. (Stand Januar 2024)

Perspektiven

OTA-Auszubildende mit einem Notendurchschnitt der drei Abschlussnoten von besser als 3,4 werden nach bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis oder auf Wunsch der Auszubildenden bis zu sechs Wochen später in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die übrigen Auszubildenden (schlechter als 3,4) werden für die Dauer von einem Jahr in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit übernommen.

Karriere und berufliche Aufstiegschancen bieten sich vor allem im OP-Management und der Leitung einer OP-Abteilung. Für OTA mit pädagogisch-didaktischem Interesse stehen Wege im Aus- und Fortbildungsbereich offen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer schriftlichen, einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab. Grundlage der Ausbildung sind das Anästhesie- und Operationstechnische Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) vom 14.12.2019 und die Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ATA-OTA-APrV) vom 04.11.2020. 

Zur Sicherung der Qualität in der theoretischen und praktischen Ausbildung hat das Universitätsklinikum Heidelberg eine „Regelungsvereinbarung zur Ausbildungsqualität in der OTA-Ausbildung“ abgeschlossen. 

Alles im Überblick

Keine Plätze verfügbar

Dauer
3 Jahre
Bewerbungszeitraum
Für 2025 können Sie sich noch für die Warteliste bewerben
Beginn
01.04.2025
Vergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.367 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.428 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.524 Euro