Versorgungsbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich. Sie führen zu unnötiger Belastung der Betroffenen und ihren Angehörigen.Des Weiteren implizieren die damit einhergehenden „Drehtüreffekte“ eine Verschwendung der ohnehin sehr knappen Ressourcen im Gesundheitswesen. (Aus der Präambel des Expertenstandards)
Durch die Verkürzung der Verweildauern mit Einführung der DRG hat sich im Gesundheitswesen ein enormer Wandel mit einer beachtlichen Dynamik vollzogen. Des Weiteren stellt die Zunahme der älteren, chronisch kranken und multimorbiden Patienten die Kliniken vor immer größere Herausforderungen.
Seit 2017 gibt es einen Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs.1a S. 9 SGBV V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) zwischen dem GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin.
Somit besteht für die Kliniken eine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung eines Entlassmanagements.
Versorgungsbrüche lassen sich nur vermeiden, wenn Versorgungsbedarfe der Patienten frühzeitig (mit Beginn der stationären Aufnahme) ermittelt werden, um die nachstationäre Versorgung den Bedürfnissen der Patienten entsprechend organisieren und koordinieren zu können. Hierfür sind die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Einbeziehung aller Akteure (intern und extern) eine wesentliche Voraussetzung.
Plätze verfügbar
Dozent
Silke Auer, BBA, Fachkrankenpflegerin für Onkologie
Zielgruppe
Pflegekräfte
Teilnehmerzahl
25
Beginn
02.11.2026
Termine
02.11.2026 09:00
-
02.11.2026 12:15
Dauer
1/2 Tag, 9.00-12.15 Uhr
Ort
AfG Heidelberg
Gebühr
75 €
Punkte
4